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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN GRIECHISCH-DEUTSCH DEUTSCH-GRIECHISCH
a) einfache Texte
Allgemeine Privatkorrespondenz, Bescheinigungen und Texte, die keinerlei technische, juristische oder sonstige schwierige Begriffe enthalten.
b) Fachtexte
Handelskorrespondenz, Arbeitsschutzvorschriften, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Reklamationen, Preislisten, Arbeitszeugnisse, Geschäftsberichte, Formbriefe, Formulare, Rundschreiben, Bekanntmachungen, Arbeitsverträge, Tarifvertragsregelungen, Arbeitsschutzvorschriften, Webseiten, Werbetexte. c) schwere Fachtexte
Betriebsanleitungen für Maschinen und technischen Anlagen, fachtechnische Dokumentation, Werbetexte, medizinische Gutachten, Verträge, Prozessakten, Urteilsschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Lieferung- und Geschäftsbedingungen, Versicherungspolicen, Arzneimittelbeschreibungen, Broschüren, Prospekte, Drehbücher, sprachliche Synchronisation von Filmen, Normen, Wirtschaftsprognosen, Marktstudien, Forschungsberichte, Studien, Abhandlungen.
Vergütungsgrundlage für Übersetzungen ist die maschinengeschriebene Normzeile mit 55 Schriftzeichen. Eine angefangene Zeile bis zu 30 Zeichen gilt als halbe Zeile, über 30 Zeichen als ganze Zeile. Stilistische Verbesserungen von spezifischen Terminologien werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
Eilaufträge
Für Eilaufträge wird ein Zuschlag von 100 % verlangt (Nacht- und Wochenendarbeit).
Zahlungen
Das Übersetzungshonorar ist bei Erhalt fällig. Übersetzungen werden ins Ausland nur gegen Vorauskasse geliefert. Für Aufträge von mehr als 1.000 Zeilen wird ein Rabatt gewährt.
Preise auf Anfrage.
Stand: 01.10.2009
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